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Flusskrebse in unseren Gewässern in Baden-Württemberg

Geschrieben von Administrator.

thumb warenkunde-flusskrebs-300x225Berichte der FFS (Fischerei-Forschungsstelle-Baden-Württemberg)Heimische Flusskrebse: (Weiterlesen)

 

Edelkrebs Größe 15, selten bis ca. 20 cm 

Verbreitung: ursprünglich in ganz Baden-Württemberg, heute nur noch punktuell

Gefährdung: stark gefährdet

Steinkrebs 

Größe bis 9 cm                                      

Verbreitung: ursprünglich in Baden-Württemberg häufig, heute starke Bestandsrückgänge                                       

Gefährdung:  stark gefährdet

Dohlenkrebs  Größe: bis 10 cm                                        

Verbreitung:  natürlicherweise nur in Südbaden auf relativ wenige Gewässer beschränkt                                      

Gefährdung:  Vom Aussterben bedroht

Gebietsfremde Arten:   Galizierkrebs, Kamberkrebs, Signalkrebs, Roter Sumpfkrebs

Kalikokrebs, MarmorkrebsDer Galizierkrebs ist in Südosteuropa und Kleiasien beheimatet, die anderen Arten stammen aus Nordamerika.Gebietsfremde Arten, vor allem aus Nordamerika, bedrohen unsere heimischen Flusskrebse durch Konkurrenz und Übertragung der Krebspest. Gebietsfremde Flusskrebse lassen sich, wenn sie einmal etabliert sind, aus den Gewässern praktisch nicht mehr entfernen. Flüsse, Seen und Bäche, in denen nordamerikanische Arten vorkommen, sind als Lebensraum für unsere Flusskrebse verloren. Daher ist es bei uns verboten gebietsfremde Flusskrebse auszusetzen.

Selbst bei Gartenteichen ist höchste Vorsicht geboten. Die Krebse wandern über Land ab und gelangen so in offene Gewässer. Um unsere heimischen Flusskrebse wirkungsvoll zu schützen, dürfen gebietsfremde Arten auf keinen Fall ausgesetzt werden.  Die Krebspest wird durch den pilzähnlichen Erreger Aphanomyces astaci hervorgerufen und befällt nur Flusskrebse. Nordamerikanische Flusskrebse sind aufgrund ihrer Resistenz ein latentes Reservoire für den Krebspesterreger und übertragen die Krankheit auf unsere heimischen Arten. Eine Infektion ist nicht behandelbar.

Alle heimischen Flusskrebse sterben in der Regel kurze Zeit nach der Infektion. Die Krebspest ist eine der tödlichsten bekannten Tierseuchen. Die Erreger können mit jedem feuchten Gegenstand übertragen werden. Daher muss darauf geachtet werden, dass der Erreger nicht versehentlich eingeschleppt wird, z.B. mit feuchten Fischereigeräten.Wir schützen Flusskrebse Heimische Flusskrebse werden durch internationale und nationale Richtlinien und Gesetzegeschützt. Das baden-württembergische Fischereirecht verbietet das Einsetzen gebietsfremder Flusskrebse in offenen Gewässer und schützt so unsere heimischen Arten.
Bei der fischereilichen Bewirtschaftung der Gewässer ist auf die Flusskrebse Rücksicht zu nehmen.

Die Europäische FFH-Richlinie ist vor allem auf den Schutz der Lebensräume von Steinkrebs und Dohlenkrebs ausgerichtet. In Baden-Württemberg wurden für beide Arten FFH-Gebiete ausgewiesen.Bei der FFS werden praxisnahe Konzepte zum Schutz der heimischen Arten entwickelt. Dabei wird auch die Ansiedlung und Nutzung von Edelkrebsen in geeigneten Gewässern empfohlen. Durch das Interesse am Fang und an einer Verwertung als Speisekrebse wird die Ausbreitung der Art gefördert. Beim Steinkrebs und beim Dohlenkrebs ist ein Schwerpunkt die Sicherung der Bestände.

Dazu werden unter anderem physikalische Barrieren zur Fernhaltung der Invasiven nordamerikanischen Flusskrebse in Betracht gezogen. Zusätzlich wird im Rahmen eines Modellprojekts die Wiederansiedlung von Steinkrebsen und Dohlenkrebsen in geschützten Lebensräumen erprobt.Daher Helfen Sie mit!Keine fremden Flusskrebse aussetzen Nicht heimische Flusskrebse dürfen nicht ausgesetzt werden! Wer solche Tiere freilässt, handelt verantwortungslos. 

  Quelle: Fischerforschungsstelle FFS, LangenargenDie Fischereiforschungsstelle ist eine Dienststelle des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg  Angelsportverein Eutingen